Verfügungsfonds für Ihre Projekte
– Möchten Sie das Stadtbild verschönern?
– Planen Sie ein besonderes Fest in der Altstadt oder Stadtmitte?
– Wollen Sie ein Kunstprojekt anstoßen?
All dies und vieles mehr ist möglich mit der Unterstützung durch den Verfügungsfonds. Denkbare Projekte, die mit dem Verfügungsfonds gefördert werden können, sind beispielsweise (mobile) Sitzmöbel, ein Bücherschrank, das Aufstellen von einzelnen Spielgeräten oder Blumenkübel im öffentlichen Raum. So soll das Stadtbild verschönert und eine Stärkung des Miteinanders erzielt werden.
Finanzierung
Um kreative Ideen und das ehrenamtliche Engagement lokaler Akteur:innen für Bergneustadt zu fördern steht unter der Bezeichnung „Verfügungsfonds“ jährlich ein Budget zur Finanzierung kleiner und mittelgroßer Projekte zur Verfügung. Diese Förderung ist für Projekte bestimmt, die von Bewohner:innen sowie lokalen Akteur:innen unter anderem aus den Bereichen Handel, Gastronomie oder Dienstleistungen vorgeschlagen und umgesetzt werden. Auch Sie können mit Unterstützung des Stadtteilmanagements eine Förderung für Ihr Projekt erhalten.
Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende, Vereine, Gruppen und Einzelpersonen für Projektideen im Rahmen des Programmgebietes „Bergneustadt Altstadt und Stadtmitte“. Die Projekte des Verfügungsfonds werden mindestens zu 50 % aus privaten Mitteln und höchstens zu 50 % aus öffentlichen Mitteln finanziert, sodass zusätzlich zu den Fördergeldern eigene Gelder benötigt werden. Die Gesamtkosten für ein Projekt sind dabei im Rahmen von 200 € (brutto) bis maximal 20.000 € (brutto) festgelegt; d. h. alle Projekte in diesem Rahmen können förderfähig sein.
Antragsstellung
Die Regeln (kommunale Richtlinie der Stadt Bergneustadt) zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds im Programmgebiet Altstadt und Stadtmitte sowie das entsprechende Antragsformular stehen hier zum Download zur Verfügung und liegen kostenlos auch im Altstadtbüro zum Mitnehmen aus.
Das Stadtteilmanagement berät und unterstützt Sie gerne!